Alexander Peine | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Sozialrecht
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Streitfragen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind in mehr als der Hälfte der Fälle sozialmedizinische Fragen.
Gestritten wird gegenüber der DRV Bund häufig über eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 SGB VI bzw. wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren und berufsunfähig sind. Erfolgsquoten von 30 bis 50 % sind in diesem Bereich realistisch (Quelle: Francke, Gagel, Bieresborn - Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, Inhalt und Überprüfung medizinischer Gutachten).
Weitere Streitpunkte sind z.B. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben.
Bisweilen kann auch die Aufhebung der Bewilligung von Rentenleistungen sowie deren Rückforderung durch die DRV Bund relevant werden und eine anwaltliche Vertretung gegenüber der Behörde (z.B. Widerspruch) oder im Wege der Klage vor dem Sozialgericht erfordern.
Die größten Erfolgsaussichten dürften in dem Bereich des Schwerbehindertenrechts liegen. Hier sind nach eigenen Angaben der Verwaltung Erfolgsquoten von bis zu 50 % möglich (Quelle: Francke, Gagel, Bieresborn - Der Sachverständigenbeweis im Sozialrecht, Inhalt und Überprüfung medizinischer Gutachten).
Dies liegt in den verfahrensmäßigen Eigenheiten der Schwerbehindertenverfahren begründet: Die Verwaltungsentscheidungen ergehen in aller Regel auf der Basis von Kurzgutachten nach Aktenlage und sind daher sehr fehlerbehaftet. Hier wird der Rechtsanwalt umfassend die Entscheidungsgrundlagen prüfen und die Behörde bzw. das Gericht überzeugen müssen, weitere medizinische Befunde bzw. Gutachten einzuholen. Über den Grad der Behinderung (GdB) und über Nachteilsausgleiche (Merkzeichen) entscheidet das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung nur, wenn bei ihnen der Versicherungsfall der Pflegebedürftigkeit vorliegt und dies auch gutachterlich festgestellt wurde. Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind die Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen, die in sechs Module mit seinen zahlreichen Einzelkriterien gegliedert sind. Der Gesetzgeber hat unter allen denkbaren Modellen das Komplizierteste gesetzlich geregelt: Die Kriterien werden zunächst in Einzelpunkte und dann in gewichtete Punkte umgerechnet. Aus der Summe der Gesamtpunkte lässt sich der Pflegegrad (1 bis 5) ableiten. Die Pflegekasse stuft den Pflegegrad häufig zu niedrig ein; an dieser Stelle ist es meist sinnvoll, einen Rechtsanwalt für das Widerspruchs- bzw. Klageverfahren einzuschalten.
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften bzw. andere Träger der öffentlichen Hand (z.B. Landesunfallkasse Niedersachen, Gemeinde-Unfallversicherungsverband).
Streitgegenstand in der gesetzlichen Unfallversicherung ist häufig der Arbeitsunfall, der Wegeunfall (als Unterfall des Arbeitsunfalls) oder die Berufskrankheit. In der Praxis geht es häufig um die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und um Kausalitätsbeurteilungen. Im Zentrum von Entschädigungsleistungen steht die Verletztenrente.
Rechtliche Auseinandersetzungen bei sozialmedizinischen Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung werden meist "härter" geführt als in anderen Bereichen der Sozialversicherung. Wenn Gerichtsgutachten von denen der Unfallversicherungsträger abweichen, legt die Behörde häufig umfangreiche medizinische Stellungnahmen vor, die das abweichende Gutachten widerlegen sollen. Ein besonders intensives Engagement des Rechtsanwalts ist hier gefordert.
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